Die Berufsgenossenschaften schreiben in Ihren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vor, dass Flurförderfahrzeuge einmal im Jahr auf Ihre Sicherheit geprüft werden müssen (BGV D 27, §37). Wir sind autorisiert, diese Sicherheitsprüfung durchzuführen und versehen den erfolgreich geprüften Stapler mit einer Prüfplakette. Ausserden erhalten Sie einen Überblick, in welchem technischen zustand sich Ihr Gerät befindet. Mängel können wir entweder gleich beheben oder wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Und alles zu fairen Konditionen!